SPD Vörstetten

Ein vereinigtes und soziales Europa

Veröffentlicht am 12.07.2012 in Anträge

Die Idee der Vereinigten Staaten von Europa ist eine ur-sozialdemokratische Idee. Sie ist verankert im Heidelberger Programm von 1925 und seitdem Leitbild sozialdemokratischer Europapolitik. Die zunehmenden wirtschaftlichen und finanzpolitischen Verflechtungen, die in ihren Konsequenzen im krassen Gegensatz zu den Interessen der Arbeiterschaft und ihrem Streben nach sozialer Sicherheit und internationaler Solidarität standen, führten zu der Forderung eines „wahren Bundes gleichberechtigter Völker“.

Auch die Staatsoberhäupter der Gründerstaaten haben sich 1957 bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als Vorgängerorganisation der heutigen EU, unmissverständlich dazu bekannt „die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben, [...] ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern [...].“ Der Einzug der neoliberalen Ideologie führte in der EU jedoch zu weitreichenden negativen ökonomischen und sozialen Folgen: Sinkende Löhne, auseinanderdriftende Einkommen, eine Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich, zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse, sinkende Sozialleistungen, sowie eine allgemeine Umverteilung zu Gunsten von großen Unternehmen, BezieherInnen hoher Einkommen und KapitaleignerInnen sind nicht allein ein deutsches Phänomen, sondern ein Problem aller EU-Mitgliedstaaten.

Wir SozialdemokratInnen glauben an die Idee der Vereinigten Staaten von Europa. Wir wollen ein Europa der gelebten Solidarität und des Zusammenhalts. Unsere Ziele können wir jedoch nur erreichen, wenn wir – unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips – weitreichende Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagern und die heutige EU zu einer vollständig demokratisierten, politischen Union umbauen.

Krise der Demokratie in Europa?

Demokratie kann auf vielfältige Weise in Gefahr geraten, z.B. durch ein faktisches Übergewicht eines politischen Verfassungsorgans, Kompetenzverlust politischer Institutionen oder Kompetenzverschiebungen auf undemokratischere Ebenen oder Institutionen. Auf europäischer Ebene herrschen ein politisches Übergewicht des Europäischen Rats, eine nicht direkt demokratisch gewählte Kommission und ein mit unzureichenden Rechten ausgestattetes Parlament, welches aber als einzige europäische Institution direkt von den BürgerInnen legitimiert ist.

Sozialdemokratische (Europa-) PolitikerInnen geraten bei EU-Vertragsentscheidungen oder Vertragsänderungen - also der Gelegenheit eine Vertiefung der demokratischen Entwicklung zu erwirken - immer wieder in eine Zwickmühle: Auf der einen Seite möchten sie den europäischen Integrationsprozess vorantreiben, auf der anderen Seite bringt eine weitere Kompetenzübertragung auf die EU de facto eine schleichende Entdemokratisierung mit sich.

Das beruht auf dem Umstand, dass der Kompetenzübertragung eben z.B. keine vollen parlamentarischen Rechte des EU-Parlaments folgen. Da die Verträge für die ParlamentarierInnen in den Parlamenten der Mitgliedstaaten aber nicht mehr veränderbar sind nachdem sie von den Regierungen im Europäischen Rat ausgehandelt wurden, bleibt nur die Entscheidung zwischen einem „Ja“ oder einem „Nein“. Ein „Nein“ würde aber nicht als ein Kampf für die Schaffung einer parlamentarischen Demokratie in Europa, sondern als antieuropäische Haltung ausgelegt werden.

Ein aktuelles Beispiel für die schleichende Entdemokratisierung auf EU-Ebene stellt der Vorschlag für eine einheitliche europäische Bankenaufsicht bei der EZB dar. Während die Bankenaufsicht bei der deutschen „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) durch das Bundesfinanzministerium und den Deutschen Bundestag kontrolliert wird, ist in den Entwürfen für eine Bankenaufsicht bei der EZB eine vergleichbare demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament nicht vorgesehen, obwohl sie rechtlich möglich wäre. Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte „Fiskalpakt“. So schafft der Fiskalpakt mit dem „Euro- Gipfel“ ein neues Treffen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten. Zwar hat der „Euro-Gipfel“ keine formellen Entscheidungsbefugnisse, die Absprachen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten haben aber massiven Einfluss auf die späteren Mehrheiten bei der Beschlussfassung im Europäischen Rat und auf die Koordinierung der jeweiligen nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitiken. Die nationalen Parlamente bleiben außen vor und das Europäische Parlament spielt in diesem neuen Vorhaben nur eine untergeordnete Rolle. Es darf sich mit den einschlägigen Ausschüssen der mitgliedstaatlichen Parlamente treffen und die vom Fiskalpakt erfassten Politikthemen erörtern. Ein „Mehr“ an parlamentarischer Beteiligung wäre rechtlich unproblematisch möglich gewesen, aber politisch wohl nicht gewollt. Unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten ist diese Entwicklung sehr bedenklich, da sie demokratischen EU-Institutionen Kompetenzen abspricht und ihnen sogar die Mitwirkungsrechte verwehrt. Europapolitische Entscheidungen werden immer mehr zu Entscheidungen in kleinen Kreisen, bei denen es kaum noch eine demokratische Kontrolle, geschweige denn Transparenz in der Entscheidungsfindung gibt.

Die Politik wird somit in zweifacher Weise entdemokratisiert: Die nationalen Parlamente können nur nachvollziehen, was die Staats- und Regierungschefs ausgehandelt haben. Parlamentarische Änderungen an Verhandlungsergebnissen sind nicht mehr möglich. Zugleich wird auf der europäischen Ebene mangels Einbindung des Europäischen Parlamentes dieses Defizit nicht ausgeglichen.

So erleben wir vor allem bei den Abstimmungsprozessen über diese Entscheidungen in nationalen Parlamenten einen schleichenden Verfall des Demokratiebewusstseins. Merkels Handlungsmaxime rund um den Euro-Rettungsschirm lautete: nur noch so viel Demokratie wie nötig, um sie formal nicht aufzukündigen. So beurteilte das Bundesverfassungsgericht den Rettungsschirm zwar als verfassungsgerecht, nicht aber die damit verbundene Praxis der Beschneidung der Rechte des Bundestags. Merkel selbst betrachtete die Einbeziehung des Haushaltsausschusses als zu langwierig und umständlich und degradierte damit demokratische Prozesse als nicht funktionales, unsachgemäßes Handeln. Diese Entwicklungen sind bedenklich, denn sie beruhen auf dem Glauben, dass demokratische Entscheidungen nicht mit der Geschwindigkeit der Märkte mithalten können und deshalb aufgegeben werden müssen.

Der prinzipielle Institutionsaufbau der EU und die aktuellen Ereignisse um die Euro-Rettung machen das Demokratiedefizit der EU unübersehbar. Wir SozialdemokratInnen erneuern unser Bekenntnis zu einem vereinigten, demokratischen und sozialen Europa.

Ein vereinigtes und demokratisches Europa

„Ich will die Straße nach den Vereinigten Staaten von Europa gehen [...]. Die Vereinigten Staaten von Europa sind ein so hohes, so großes, sie sind das wichtigste Ziel der Gegenwart, dass wir uns auch durch Kinderkrankheiten, durch Geburtswehen [...] nicht abhalten lassen wollen, diesem großen Ziel all unsere Kräfte zu weihen.“ (Paul Löbe).

Die Sozialdemokratie als „europäische Partei“ sollte nicht nur an der „Idee“ der Vereinigten Staaten von Europa festhalten, sondern benennen was sie unter dieser Vision versteht: Wir SozialdemokratInnen bekennen uns zu einem Europa als föderalem Bundesstaat. Wir fordern die Schaffung einer parlamentarisch verantwortlichen Regierung auf Grundlage einer gemeinsamen europäischen Verfassung. Die Rolle des Europäischen Parlamentes muss massiv gestärkt werden. Es soll ein eigenes Gesetzesinitiativrecht und ein vollständiges Haushaltsrecht bekommen. Dazu gehört u.a. die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens auf die Aufstellung des Mehrjährigen Finanzrahmens und die Ausgestaltung von Eigenmitteln (Steuern und Zölle) sowie das Recht, zu Gunsten des EU-Haushalts Schulden aufnehmen zu können. Für den künftigen EU-Haushalt sollen dabei dieselben Regeln gelten, die die EU heute an die mitgliedstaatlichen Haushalte stellt. Die Europäische Kommission soll eine durch das Parlament vorgeschlagene, gewählte und abrufbare EU-Regierung werden, die dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Wir begrüßen es daher als einen ersten Schritt, dass der/die nächste EU-KommissionspräsidentIn der/die SpitzenkandidatIn derjenigen Parteienfamilie werden soll, die nach den Europawahlen  die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament stellt. Wir wollen, dass der/die Kommissionspräsident/in aus der Mitte des EU-Parlaments durch das Parlament zu wählen ist. Die Kommission ist auf eine aufgabengerechte Größe zu reduzieren und die Ressorts sollen nach den politischen Funktionen und nicht nach dem Repräsentationsprinzip zusammengesetzt sein. Für die künftige Weiterentwicklung lehnen wir uns an das Konzept des Positiven Parlamentarismus an, welches vorsieht, dass nicht nur der/die EU-RegierungschefIn, sondern auch alle MinisterInnen vom Parlament gewählt und abrufbar sein müssen. Die Wählerinnen und Wähler sollen zukünftig wissen, welche(n) potentielle(n) EU-RegierungschefIn sie mit ihrer Stimmabgabe für eine Partei unterstützen.

Das Europäische Parlament selbst muss weiterentwickelt werden, um eine Antwort auf die Kritik an seiner eigenen demokratischen Legitimation zu geben. Dies umfasst auch ein reformiertes europäisches Wahlrecht, welches die unterschiedlichen Stimmengewichte der UnionsbürgerInnen der einzelnen Mitgliedstaaten reduziert und berücksichtigt, dass das Parlament gleicher Repräsentant aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein soll.

Wir wollen ein „Europa der Parlamente“ und kein „Europa der Staatschefs“. Deshalb lehnen wir jede Renationalisierung des Europäischen Parlaments wie auch eine Versammlung nationaler Parlamentarier der Euro-Staaten wie eine „Eurokammer“ oder ein „Euro-Parlament“ neben den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament als Schwächung des europäischen Parlamentarismus ab. Das Europäische Parlament ist der Repräsentant aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und soll als solches in allen Entscheidungen, und zwar auch solchen, die lediglich die Euro-Staaten betreffen, in seiner vollen Besetzung beteiligt sein. Die Rolle nationaler und föderaler Parlamente in Angelegenheiten der Europäischen Union wollen wir stärken. Dazu sind in der innerstaatlichen Umsetzung und der Aushandlung europäischer Politiken die Beteiligungsrechte der Parlamente und föderaler Gliedstaaten zu garantieren. Wir fordern daher die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für die Gesetzt der Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat voll umfänglich umzusetzen. Parlament und Bundesländer müssen sowohl mitbestimmen als auch kontrollieren können, wie sich die Bundesregierung in Verhandlungen der EU positioniert. Sowohl Europäisches Parlament wie Rat haben die Souveränität nationaler und subnationaler Staatlichkeit zu achten. Das Subsidiaritätsprinzip ist für uns daher auch bei der parlamentarischen Zusammenarbeit Leitlinie.

Wir glauben, dass wir ein Mehr an Demokratie und ein Mehr an Parlamentarismus im europäischen Institutionsgefüge brauchen. Da das Europäische Parlament das einzige Organ ist, welches die BürgerInnen in einer direkten Wahl bestimmen können, ist eine umfassende Aufwertung der Rolle des Parlamentes dringend geboten.

Der Europäische Rat soll künftig die Funktion der Koordinierung zwischen den föderalen Parlamenten auf nationaler oder regionaler Ebene haben. Um eine Schwächung der EU- Gemeinschaftsorgane zu vermeiden, müssen die Formen des intergouvernementalen Regierens in klar definierten Grenzen gehalten werden. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, die zwar keine gesetzgebende Funktion haben, aber die politische Ausrichtung der Politik der EU bestimmen, sollen unter einen Mitgestaltungsvorbehalt des Europäischen Parlamentes gestellt werden. Hierzu soll der Präsident des Europäischen Parlamentes gleichberechtigt mit den Staats- und Regierungschefs an den Sitzungen und Entscheidungen des Europäischen Rates teilnehmen, beraten und abstimmen können.

Die Gesetzgebung der künftigen föderalen EU soll in einem Zwei-Kammer-System erfolgen mit dem derzeitigen Rat als Vertretungsorgan der heutigen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament als direkt gewähltem Vertretungsorgan der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Erst ein demokratischer Aufbau der Organe der EU bildet die Grundlage für weitere Kompetenzverschiebungen auf die Ebene der Europäischen Union und holt endlich nach, was schon lange hätte geschehen sollen: die Beseitigung des demokratischen Defizits der EU. Zugleich darf aber nicht übersehen werden, dass das europäische Projekt zurzeit zu einseitig auf die Schaffung eines einheitlichen - deregulierenden - Binnenmarktes ausgerichtet ist. Eine Stärkung der demokratischen Strukturen in der EU allein ändert dies jedoch nicht. Schon die Gründungsväter der EU sahen in dem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum lediglich ein Mittel zur Erreichung eines geeinten politischen Europas. Der Binnenmarkt ist ein Instrument der EU, aber nicht ihre Finalität. Auf diesen Pfad muss die europäische Politik zurückfinden.

Für ein soziales und gerechtes Europa

Wir SozialdemokratInnen sind davon überzeugt, dass unser Ziel der Vereinigten Staaten von Europa nur über die vollständige soziale Integration und eine veränderte Wirtschaftspolitik führen kann. Eine wirklich soziale und solidarische EU muss ihr Fundament in einer sozialen Werteordnung mit starken sozialen Grundrechten haben. Diese sozialen Werte und Grundrechte müssen den Marktfreiheiten im europäischen Binnenmarkt voran gehen. Um diese im europäischen Primärrecht festzuschreiben, fordern wir eine soziale Fortschrittsklausel.

Wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt etablieren

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion führte zu einer Abkoppelung der freien, marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung und der Geldpolitik in europäischer Kompetenz von den bei den Mitgliedstaaten verbliebenen steuer-, lohn- und sozialpolitischen Zuständigkeiten. Dies führte zu einem zwischenstaatlichen Dumping-Standortwettbewerb um Investitionen auf Grundlage von sinkenden Löhnen, Sozialleistungen und Unternehmenssteuern.

Das Vertrauen und die Akzeptanz in die „Idee Europa“ wurden durch diese Entwicklung der Entstaatlichung mit all ihren negativen Folgen für die BürgerInnen Europas nachhaltig gestört. Der Weg der europäischen Integration muss daher ein Weg sein, der einer vollständigen sozialen Integration denselben Stellenwert wie der wirtschaftlichen Integration beimisst und – ausgehend vom Primat demokratischer Politik – anstelle eines Primats der freien Märkte, auf eine solidarische Politik des sozialen und wirtschaftlichen Ausgleichs zum Wohle aller setzt.

Wir SozialdemokratInnen stehen für ein Europa der gleichwertigen Beschäftigungs- und Lebensverhältnisse mit Wachstums- und Wohlstandsperspektiven für alle BürgerInnen. Dies können wir allerdings nur mit einer echten europäischen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik verwirklichen, die – wie es die SPD bereits im Berliner Programm formuliert hatte – das Ziel verfolgt die Wirtschaftspolitik der EU-Mitglieder zu harmonisieren, regionale Ungleichgewichte abzubauen, einen wirksamen Finanzausgleich zwischen Reichen und Armen zu leisten und der Sozialpolitik den gleichen Rang wie der Wirtschaftspolitik zu geben.

Für eine koordinierte, gemeinschaftliche Wirtschaftspolitik

Die nicht aufeinander abgestimmte Geld- und Fiskalpolitik innerhalb der Europäischen Union ist einer der Gründe für eine Entwicklung, die zu einem zwischenstaatlichen Konkurrenzkampf um die niedrigsten Löhne und Sozialleistungen geführt hat. Der sogenannte Stabilitäts- und Wachstumspakt mit seinen strikt festgesetzten Defizit- und Schuldengrenzen sowie der Fiskalpakt, die die Gestaltungsspielräume nationaler Fiskalpolitik beschränken und sie einer Logik von Automatismen unterwerfen, ist eine der Ursachen für eine marktradikale Ausrichtung der europäischen Wirtschaftsordnung. Eine koordinierende Stelle, wie etwa eine europäische Wirtschaftsregierung, fehlt in diesem Konstrukt.

Die hohen Schuldenstände der mitgliedstaatlichen Haushalte eröffnen im Zusammenspiel mit dem gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Rahmen aus europäischer Geldpolitik nebst mitgliedstaatlichen Fiskalpolitiken, die den Automatismen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie des Fiskalpaktes unterworfen sind, nur geringe Spielräume für eine an den ökonomischen Rahmenbedingungen ausgerichtete, integrierte und aktive Konjunkturpolitik. Dabei sind die Ursachen der hohen Staatsverschuldungsquoten vielfältig: Neben dem Unvermögen der nationalen Regierungen in den vergangenen Hochkonjunkturphasen ihre Haushalte zu sanieren, ist dies auch eine vorrangig angebotsorientierte Fiskalpolitik, die Vernachlässigung der Einnahmenseite sowie die staatlichen Rettungspakete für angeschlagene Geld- und Versicherungsinstitute im Rahmen der Finanzmarktkrise seit 2008. Wir fordern einen europäischen Pakt zur Stärkung der Staatsfinanzierung, der dem Fiskalpakt gleichwertig gegenüber gestellt werden soll. Dieser umfasst eine der Konsolidierungsverpflichtung rechtlich entsprechende Verpflichtung der EU- Mitgliedsstaaten zur gleichartigen Besteuerung der Wirtschaft und eine verpflichtende Mindestbesteuerung für Vermögen.

Gemeinschaftliche, antizyklische Ansätze als Reaktion auf Konjunkturkrisen bedürfen aber einer zielgerichtete Kombination von Geld- und Fiskalpolitik, sowie einer europäischen Wirtschaftsregierung, die die jeweiligen konjunkturellen Verhältnisse in den Gebieten der Union berücksichtigt, anstatt die Haushaltskonsolidierung zum heiligen Gral zu erheben.

Wir halten an einer unabhängigen Europäischen Zentralbank, deren Politik sich im Rahmen der von den demokratisch legitimierten Gremien der EU festgelegten Leitlinien bewegt, fest. Allerdings hat die jüngere Vergangenheit auch gezeigt, dass ein rein auf Preisstabilität angelegtes Korsett, in das die EZB durch eine – nicht erst durch die weltweite Finanzkrise diskreditierte – neoliberale Wirtschaftstheorie gepresst wurde, offensichtlich zu eng ist. Die Sicherung der Preisstabilität bleibt die Hauptaufgabe der EZB, es ist unserer Ansicht nach jedoch unbedingt notwendig, auch andere Faktoren zu beachten, wie von Artikel 127 Absatz 1 des Lissabonner Vertrags auch verlangt. Hierzu sind weitreichende Kompetenzverlagerungen auf die Ebene der europäischen Institutionen, insbesondere das Parlament, notwendig. Erst hierdurch wird der ernsthafte Willen zum Aufbau einer echten integrierten europäischen Wirtschaftsregierung dokumentiert, die mittelfristig samt Zugriff auf europäische Steuereinnahmen, unter Budgethoheit des Europäischen Parlaments, eine koordinierte europäische Konjunkturpolitik betreiben kann und eine gleichrangige Position neben der EZB einnimmt.

Wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen - Langfristigen Finanzausgleich etablieren

Politische Fehlentscheidungen, das Fehlen eines funktionierenden Steuervollzugs oder unzureichend ausgestattete Verwaltungsstrukturen traten nicht zuletzt in Griechenland zu Tage.

Wir sitzen aber nicht dem Irrglauben auf, dass ausschließlich sie die originären Ursachen der ökonomischen Probleme ärmerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Vielmehr waren und sind es historische, politische und sozi-ökonomische Umstände in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum, die zwangsläufig zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen führen. Dies gilt im kleinen Maßstab für die Deutschen Bundesländer wie im großen Maßstab für die Staaten unter dem Dach der EU.

Gerade mit der Einführung des Euro haben wir erlebt, wie sich die Leistungsbilanzunterschiede zwischen den ökonomischen Machtzentren und den ökonomischen „Rändern“ der EU im Süden massiv verstärkt haben, anstatt diese – wie in den EU-Verträgen und von der Europäischen Regionalpolitik angestrebt – auszugleichen. Während beispielsweise Deutschland im Zuge sinkender Lohnstückkosten seit einem guten Jahrzehnt immense Leistungsbilanzüberschüsse verzeichnet, steigen die Leistungsbilanzdefizite anderer Länder, die mit Einführung der Gemeinschaftswährung nicht mehr durch Auf- oder Abwertungen ihrer nationalen Währungen auf die Ungleichgewichte in der Lohnstückkostentwicklung reagieren können. Dies führt zu nachhaltigen Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Machtzentren und den wirtschaftlich abgehängten Regionen der Union und zu einer Gefährdung des europäischen Projekts.

Wir SozialdemokratInnen lehnen dieses System des innereuropäischen Staatenwettbewerbs ab und setzen das Solidarprinzip und die Gewährleistung wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit Aller entgegen! Helmut Schmidt hat Recht, wenn er sagt: „Alle unsere Überschüsse sind in Wirklichkeit die Defizite der anderen. Die Forderungen, die wir an andere haben, sind deren Schulden. Es handelt sich um eine ärgerliche Verletzung des einstmals von uns zum gesetzlichen Ideal erhobenen außenwirtschaftlichen Gleichgewichts.“

Um Unterschiede auszugleichen, fordern wir neben den Instrumenten der Europäischen Regionalpolitik einen längerfristig angelegten Transfermechanismus, ohne den insbesondere die Europäische Währungsunion, als eine föderative Gemeinschaft, mittelfristig nicht stabil existieren kann: Darunter verstehen wir u.a. eine EU-Fiskalkapazität, die in den EU-Haushalt integriert und vom Europäischen Parlament kontrolliert wird und deren Aufgabe es ist, anhand makroökonomischer Indikatoren asymmetrische Schocks abzufedern und zyklische Entwicklungen zu stützen. Daneben sehen wir einen europäischen Investitions- und Aufbaufonds mit einer Übereinkunft zur verbindlichen Finanzierung und Durchführung von europaweiten Programmen zur Förderung eines nachhaltigen und tragfähigen Wachstums, zur Stärkung der Binnennachfrage sowie zur Förderung von gerecht entlohnter Beschäftigung. Dieser gesellt sich zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, der finanzielle Hilfen für Staaten in ökonomischen Krisensituationen bereithält und der in die Europäischen Verträge mit einer Kontrolle durch das Europäische Parlament überführt werden muss.

Zur Lösung der Staatschuldenkrise brauchen wir eine echte Entschuldungsmöglichkeit für EU- Mitgliedstaaten. Dazu wollen wir die Verursacher der Krise an den Kosten beteiligen. Wir setzen uns daher für einen Schuldentilgungsfonds ein, in denen die überschuldeten Staaten einen Anteil ihrer Schulden auslagern können. Zu dessen Finanzierung soll ein Teil der Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer verwendet werden. Eine Verpfändung von Staatseinnahmen überschuldeter Länder hierfür, wie vom Sachverständigenrat vorgeschlagen, lehnen wir ab, weil dies den Krisenländern keine neuen Handlungsspielräume erbringt. Wir wollen eine Schließung der Steuerschlupflöcher und setzen uns für eine europaweite Mindestbesteuerung von Vermögen bzw. Vermögenserträgen ein. Durch eine erweiterte europaweite Zinsrichtlinie wollen wir dies für Vermögen von EU-BürgerInnen auch in Drittstaaten, wie z.B. der Schweiz, erreichen. Dies stellt einen notwendigen und gerechten Ausgleich zwischen privatem Vermögen und öffentlicher Verschuldung dar.

Darüber hinaus streben wir kurzfristig – am nationalen Durchschnittslohn gemessen – einheitliche und Existenz sichernde Mindestlöhne und auf mittlere Frist eine koordinierte Tarifpolitik an, um verzerrte Wettbewerbsverhältnisse zwischen den Regionen zu verhindern.

Ein neuer Sozialpakt für Europa

Wir wollen eine echte Union, die Vereinigten Staaten von Europa, in denen das Niveau der sozialen Sicherung nicht vom ökonomischen Stand nach unten abgekoppelt werden kann.

Stattdessen setzen wir auf gemeinsame und verbindliche qualitative Ziele sowie sozialstaatliche Mindeststandards. Wir streben an, die sozialen Sicherungsniveaus der Union auf mittlere Sicht sowohl relativ als auch in ihrer absoluten Höhe anzugleichen.

Dass diese Entwicklungsschritte dringend nötig sind, zeigen die sozialpolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Die nationalen Sozialsysteme wurden nachhaltig zu Lasten der Bedürftigen geschwächt. Die Absicherungsniveaus im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und bei Renteneintritt sind im Zuge dessen z.T. dramatisch zurückgegangen, mit drastischen Folgen, beispielsweise in Form von zunehmender Altersarmut in der gesamten Union. Dabei ist keineswegs zu wenig Geld vorhanden um die Systeme auf hohem Niveau aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen. Vielmehr war es auch der forcierte innereuropäische Staatenwettbewerb, der zur Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Sozialleistungsniveaus geführt hat: Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt sind auf der Strecke geblieben, während die Inlandsprodukte der Staaten weiter anstiegen. Für uns SozialdemokratInnen muss das innereuropäische Sozialleistungs-Dumping aus Gründen einer zerstörerischen Wettbewerbslogik zwischen Staaten, die sich – zumindest auf dem Papier – eigentlich der Etablierung einer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Union verschrieben haben, gestoppt werden. Ansonsten führen sich die politisch formulierten Ziele einer weiteren europäischen Integration ad absurdum.

Ein soziales Europa braucht einen leistungsfähigen Staat. Dies verlangt eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage für den Staat. Deshalb muss der schädliche Steuerwettbewerb in der EU beendet werden. Wir begrüßen die Einführung der Finanztransaktionssteuer in 11 Mitgliedstaaten als einen ersten richtigen Schritt. Hier darf aber nicht Halt gemacht werden. Das Ziel muss sein, die Finanztransaktionssteuer in der gesamten EU als EU-Eigensteuer einzuführen. Wir brauchen zudem eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung und mittelfristig gemeinsame Unternehmenssteuersätze. Die geltende EU-Zinsbesteuerung muss ausgeweitet und in eine EU-Eigensteuer mit einheitlichen Steuersätzen umgewandelt werden. Eine gemeinsame Steuerpolitik kommt nicht ohne einen entschlossenen Kampf gegen Steuerflucht und Geldwäsche aus. Die Steueroasen in der EU müssen geschlossen werden.

Unser Europa demokratisch begründen: Für einen Verfassungskonvent und für eine Volksabstimmung

Wir möchten die Menschen von unserer Vision von den Vereinigten Staaten von Europa überzeugen und deren Umsetzung demokratisch legitimieren. Viele unserer Visionen verlangen eine Anpassung unseres Grundgesetzes. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, über die Zukunft Europas zu entscheiden. Dazu muss Art. 146 GG dahingehend verändert werden, dass er eine Volksabstimmung für weitreichende Schritte der europäischen Integration ermöglicht. Unsere Vision der Vereinigten Staaten von Europa verlangt eine breite Diskussion mit allen politischen und gesellschaftlichen AkteurInnen. Deshalb verlangen wir die Einsetzung eines EU-Verfassungskonvents nach der Europawahl 2014.

Unser Europa: In Vielfalt geeint

In Europas Regionen leben heute 500 Millionen Menschen aus 27 Ländern. Dieses Europa verkörpert für uns SozialdemokratInnen ein großes Friedensprojekt und das Streben nach einer friedlichen, freien und gerechten Gesellschaft, in der Sprache und Herkunft als bereichernde Vielfalt und nicht als Trennendes verstanden werden, in der nationale Barrieren in den Hintergrund rücken und echte Teilhabe für alle Menschen verwirklicht werden kann. In Vielfalt geeint – getreu dem Motto der Europäischen Union machen wir SozialdemokratInnen uns auf den Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa!

Homepage SPD Kreisverband Emmendingen

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden

Online spenden

Online spenden